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Gutachten: Luftschadstoffe, Explosionsschutz, Brandschutz

Das Ingenieurbüro SHN in Chemnitz ist Ihr kompetenter Partner für eine Vielzahl von Gutachten, wie zum Beispiel:
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GERICHTS- UND PARTEIENGUTACHTEN ALS ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VERTEIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER

Wir, das Ingenieurbüro SHN, fertigen Gutachten im Bereich Luftreinhaltung in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft.

Wir sind seit 1991 am deutschen und internationalen Markt tätig. Die Leitsätze der Unternehmenskultur sind im Qualitätsmanagementhandbuch dargestellt. Alle Mitarbeiter arbeiten am kontinuierlichen Prozess der Qualitäts- und Unternehmensgrundsätze und der stetigen Verbesserung mit.

Die Urkunde “Beratender Ingenieur” der Ingenieurkammer Sachsen unterlegt die Unabhängigkeit von Lieferanten.

Die Arbeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erfordert Unabhängigkeit von Lieferanten, die objektive Bewertung von Unternehmen, Technik und Verfahren in Parteiengutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten.

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EMISSIONS- UND IMMISSIONSGUTACHTEN FÜR LUFTSCHADSTOFFE, GERÜCHE, LÄRM

Luftreinhaltung in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft
Wir berechnen die Emissionen von industriellen und gewerblichen Anlagen. Dazu dienen Datenbanken für gefasste Quellen (Kamine) vergleichbarer Anlagen, gesetzliche Grenzwerte und strömungstechnische Vorgaben oder Berechnungen. Für diffuse Emissionen erfolgt die Berechnung auf Grundlage der VDI 3790.

Außerdem bieten wir Ihnen auch die Ausbreitungsberechnung gemäß TA Luft 2002 Anhang 3, um die Immissionssituation an schutzwürdigen Objekten gemäß § 5 BImSchG zu erfassen. Immissionsorte können dabei Wohnbebauung, andere gewerbliche Nutzungen sowie Natur (z. B. Schadstoffeinträge in den Boden, Prüfung der Umweltverträglichkeit, FFH-Verträglichkeitsprüfung) sein. Diese Immissionsberechnungen erlauben eine fundierte Aussage über die Genehmigungsfähigkeit von Investitionen (Neubau oder Modernisierung bzw. Kapazitätserweiterung als wesentliche Änderung).

Um die Windsituation am Standort repräsentativ zu erfassen, integrieren wir Leistungen des Deutschen Wetterdiensts in die Bearbeitung der Gutachten. Für eine sehr gute Annäherung an die zu erwartenden zukünftigen Verhältnisse prüfen und berücksichtigen wir die lokale Orografie (Geländestruktur), den Einfluss lokaler Windfelder bei der Umströmung von Gebäuden oder die Wirkung von Kaltluftabströmungen.

Luftreinhaltung in Innenräumen
Auf Grund einer gewachsenen Sensibilität für die Luftqualität in Innenräumen bieten wir auch Gutachten für die Ermittlung und Bewertung von Luftschadstoffen in Innenräumen an. Für die Festsetzung des Messprogramms besichtigen und kontrollieren wir den Standort und befragen die beteiligten Parteien (Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, usw.). Für die Durchführung der Messung und Analytik binden wir akkreditierte Messinstitute und werten die Ergebnisse aus. Im Bereich organischer Luftschadstoffe hat sich ein Screening bewährt, welches mit einer Probenahme die Erfassung und quantitative Analytik mehrerer Hundert organischer Verbindungen als Ergebnis präsentiert.

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GUTACHTEN EXPLOSIONSSCHUTZ

Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten (siehe hierzu § 3 Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sicherstellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird (siehe hierzu § 6 BetrSichV). Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden
  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit die Ziele des Explosionsschutzes umfassen erreicht werden
  • für welche Bereiche Zonen festgelegt wurden (Zone 0, Zone 1 und Zone 2, bzw. Zone 20, Zone 21 und Zone 22)
  • in welchen Bereichen die Mindestvorschriften des Anhanges 4 der BetrSichV anzuwenden sind.

Ein Explosionsschutzdokument ist jeweils vor Aufnahme der Arbeit zu fertigen und ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.

Wir haben bereits für eine Vielzahl von Objekten Explosionsschutzdokumente erstellt und stehen Ihnen für Ihren besonderen Anwendungsfall gern zur Verfügung.

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SICHERHEITSTECHNISCHE BEGUTACHTUNGEN

Ziel in diesem Bereich ist es, personen und Sachwerte sowie die gesamte Umwelt vor den von Störfällen ausgehenden Gefahren zu schützen. Diesem Ziel dienen unter Anderem sicherheitstechnische Begutachtungen zur Gewährleistung der anlagen- und verfahrenstechnischen Sicherheit sowie zur Störfallvorsorge.

  • Sachverständigentätigkeit i.S.v. sicherheitstechnischen Gutachten
  • Sicherheitstechnische Prüfungen von Anlagen im Rahmen des § 29a Abs. 1 BImSchG
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GUTACHTEN BRANDSCHUTZ

Schon während der Planung einer Maßnahme sind die brandschutztechnischen Aspekte für das spezifische Objekt zu betrachten und die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Dabei ist eine Maßnahme in diesem Sinne nicht nur der Neubau eines Gebäudes. Auch eine Veränderung von Brandlasten zum Beispiel durch die Erhöhung von Lagermengen in bestehenden Gebäuden kann im baurechtlichen Sinne eine Nutzungsänderung darstellen. Diese muss sowohl genehmigungsrechtlich als auch brandschutztechnisch betrachtet werden.

Sofern es sich bei einer Maßnahme nicht um einen “Sonderbau” im baurechtlichen Sinne handelt, werden die brandschutztechnischen Erfordernisse / Festlegungen im Allgemeinen durch einen Brandschutznachweis herausgearbeitet. Bei “Sonderbauten” ist eine ganzheitliche Betrachtung der brandschutztechnischen Aspekte für den speziellen Anwendungsfall erforderlich. Das Instrument hierzu ist die Erstellung von Brandschutzkonzepten.

Im Brandschutzkonzept sind die objektspezifischen Belange festzustellen und die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen abzuleiten. Hierbei fließen eine Reihe von Aspekten mit ein, wie Gebäudestruktur, bauliche Ausführung des Gebäudes, Nutzung des Gebäudes oder der einzelnen Gebäudeteile, Anzahl der Personen im Gebäude, Brandlasten im Gebäude, brandschutztechnische Infrastruktur im Gebäude, aber auch um das Gebäude herum.

Hintergrund der Erarbeitung von Brandschutznachweisen bzw. Brandschutzkonzepten ist es, im speziellen Anwendungsfall eine schnelle und sichere Evakuierung aus dem Objekt zu gewährleisten und einen wirksamen Löschangriff der Feuerwehr im Ereignisfall zu ermöglichen.

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GUTACHTEN ZU KEIMEN UND BIOAEROSOLEN

Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch Immissionen luftgetragener Mikroorganismen (Bioaerosole) auf Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld von emittierenden Betrieben werden seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert.

Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem Fragen nach den allergenen, toxischen und infektiösen Risiken bei der Inhalation der Bioaerosole:

  • Aus verschiedenen industriellen Anlagen wie zum Beispiel Abfallbehandlungsanlagen und Tierhaltungsbetrieben können Bioaerosole emittiert und in die Umgebung verfrachtet werden. Bis in welche Entfernung zur jeweiligen Anlage diese Bioaerosole gelangen, hängt von einer Reihe verschiedener Faktoren ab, z. B. Stärke der Emissionsquelle, Windrichtung und -geschwindigkeit, Lufttemperatur. Auch spielt die Überlebensfähigkeit (Tenazität) der verschiedenen luftgetragenen Mikroorganismen eine entscheidende Rolle.
  • Bioaersolemittierende Anlagen bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen einer immissionsrechtlichen Genehmigung und Überwachung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Nach T A Luft (Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG) sind die Möglichkeiten zu prüfen, wie die Emissionen von Keimen und Endotoxinen durch entsprechende Maßnahmen gemäß dem Stand der Technik vermindert werden können. Auch wird durch Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern die mögliche Belastung durch Bioaerosole im zunehmenden Maße thematisiert.
  • Aus den wenigen bisher durchgeführten umweltepidemiologischen Studien ergeben sich Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung durch Bioaerosole im Umfeld solcher Anlagen. Aus der Arbeitsmedizin sind Erkenntnisse über ein gehäuftes Auftreten von bioaerosolbedingten Atemwegserkrankungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekannt. Allerdings sind die Erkenntnisse aus der Arbeitsmedizin nicht oder nur sehr eingeschränkt auf die Allgemeinbevölkerung inklusive der hierin enthaltenden empfindlichen Personengruppen übertragbar.
  • Es existieren gegenwärtig keine anerkannten wirkungsbezogenen Beurteilungsmaßstäbe, mit denen Bioaerosol-Immissionen verglichen und hieraus die möglichen resultierenden gesundheitlichen Wirkungen gesichert beurteilt werden können.

SHN kann eine Abschätzung der Emissionen sowie Berechnung der resultierenden Immissionen vornehmen und die Resultate mit den Fachbehörden gemeinsam bewerten.

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG 42. BImSchV i. V. m. VDI 2047-2

Gemäß § 3 Absatz 4 und Absatz 6 der 42. BImSchV hat der Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme (bereits ab 7 Tagen Anlagenstillstand) für die Anlage bestimmte Tätigkeiten durch eine hygienisch fachkundige Person durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie von der Katastereintragung bis zur Gefährdungsbeurteilung, Risikoanalyse und Risikobewertung sowie bei der Erstellung des Betriebstagebuchs gemäß Vorgaben der 42. BImSchV.