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Dokumentation und Aktualisierung im laufenden Betrieb

Das Ingenieurbüro SHN in Chemnitz ist Ihr kompetenter Partner für Ingenieurdienstleistungen im Bereich Dokumentation und Aktualisierung im laufenden Betrieb.

Unsere Leistungen umfassen:

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SYSTEMATISCHE ZUSAMMENSTELLUNG DER ZEICHNERISCHEN DARSTELLUNGEN UND RECHNERISCHEN ERGEBNISSE DES OBJEKTS

Im Rahmen der Vorbereitung einer Maßnahme (Planung) erstellen wir für Sie die erforderlichen rechnerischen und / oder zeichnerischen Unterlagen. Auf der Basis dieser Unterlagen wird die Maßnahme umgesetzt.

Aus verschiedenen Gründen können bei der Realisierung von Vorhaben Abweichungen zu diesen Unterlagen auftreten. Diese Änderungen / Abweichungen müssen hinreichend in aktualisierten Berechnungen und / oder zeichnerischen Unterlagen verankert werden. Damit am Ende einer Maßnahme der aktuellste Stand der Berechnungen und / oder zeichnerischen Unterlagen vorliegt, ist es wichtig, eine systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse vorzunehmen. Diese ordnungsgemäß zusammengestellten Unterlagen bilden für den Betreiber eine wichtige Arbeitsgrundlage für spätere / nachfolgende Maßnahmen am betreffenden Objekt.

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VOLLSTÄNDIGE DOKUMENTATION DER ANLAGE
(Bestandspläne, Grundrisse, Fließbilder, Prüfprotokolle etc.)

Bei der Durchführung einer Maßnahme sind im Allgemeinen mehrere Unternehmen eingebunden, die Anlagen / Anlagenteile verschiedener Hersteller liefern und montieren. Die einzelnen Anlagen / Anlagenteilen verfügen über diverse Unterlagen (wie Bedienungshandbuch, Ersatzteillisten, zeichnerische Unterlagen usw.).

Diese Unterlagen werden für den Betrieb der Anlagen / des Anlagenteiles (wie Angaben zur ordnungsgemäßen Bedienung), für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (wie Angaben über einzuhaltende Wartungszyklen, Umfang der Wartung usw.) und für eventuelle Umbaumaßnahmen am Objekt benötigt.

Wir stellen all diese Unterlagen für Sie ordnungsgemäß und vollständig zusammen.

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FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Zur schnellen und ordnungsgemäßen Räumung eines Gebäudes im Ereignisfall „Brand“ und / oder Notfällen ist es außerordentlich wichtig, dass die Personen im Gebäude hinreichend Kenntnis über die Flucht- und Rettungswegverläufe im betreffenden Objekt erhalten. Darüber hinaus sind die wichtigsten Verhaltensregeln im Ereignisfall vorzugeben.

Ein wichtiges Instrument hierbei ist das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen. Diese dienen hierbei der visuellen und schnellen Erkennbarkeit der Verläufe der Flucht- und Rettungswege und vermitteln die wichtigsten Angaben zu den Verhaltensregeln. Flucht- und Rettungspläne sind innerhalb von Gebäuden an gut sichtbaren Stellen auszuhängen. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass Flucht- und Rettungspläne auf dem aktuellen Stand gehalten, d.h. mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden.

Wir erstellen für Sie mit Sachkunde Flucht- und Rettungspläne.

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FEUERWEHRPLÄNE

Die Feuerwehrpläne zum Objekt sowie der zugehörige Textteil sind ein außerordentlich wichtiges Instrument für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Ereignisfall. Feuerwehrpläne stellen, unter Anwendung festgelegter Symboliken, die Besonderheiten und Risiken auf dem betreffenden Gelände sowie in den Gebäuden dar. So müssen die Einsatzkräfte der Feuerwehr aus den Plänen nachfolgende Angaben entnehmen können (beispielhafte Benennung):

  • Lage der Gebäude auf dem Grundstück
  • Erreichbarkeit des Objektes (Zufahrt zum Objekt vom öffentlichen Verkehrsraum aus)
  • Lage der Brandmeldezentrale (gegebenenfalls Lage des Feuerwehr- Bedienfeldes, Feuerwehr- Anzeigetableau, Feuerwehr- Schlüsseldepot, Freischaltelementes)
  • Lage der Feuerwehr- Aufstell- / Bewegungsflächen
  • Lage der Löschwasser- Entnahmestellen (wie Hydranten, Zisternen, Löschwasserteiche)
  • Lage der Zugänge und Ausgänge der Gebäude
  • Lage der Treppenräume
  • Kennzeichnung von Bereichen mit besonderen Gefahren (Bsp. Räume, in denen hoch-, leicht- und / oder entzündliche Stoffe lagern; Räume mit explosionsgefährlichen Stoffen usw.).

Zu einem Feuerwehrplan gehören:

  • Übersichtsplan
  • Geschossplan / Geschosspläne
  • Sonderplan / Sonderpläne
  • zusätzliche textliche Erläuterungen (Textteil zum Feuerwehrplan mit Angaben zum Bauwerk, Ansprechpartnern, möglichen Gefahrenbereichen usw.).

Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass Feuerwehrpläne auf dem aktuellen Stand gehalten werden (mindestens alle 2 Jahre von sachkundiger Person zu prüfen) und dass diese der zuständigen Feuerwehr / den zuständigen Brandschutzorganen vorliegen.

Wir haben bereits für eine Vielzahl von Objekten die erforderlichen Feuerwehrpläne erstellt und stehen Ihnen für Ihren besonderen Anwendungsfall gern zur Verfügung.

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EXPLOSIONSSCHUTZDOKUMENT

Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten (siehe hierzu § 3 Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sicherstellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird (siehe hierzu § 6 BetrSichV). Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden
  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit die Ziele des Explosionsschutzes umfassend erreicht werden
  • für welche Bereiche Zonen festgelegt wurden (Zone 0, Zone 1 und Zone 2, bzw. Zone 20, Zone 21 und Zone 22)
  • in welchen Bereichen die Mindestvorschriften des Anhanges 4 der BetrSichV anzuwenden sind.

Ein Explosionsschutzdokument ist jeweils vor Aufnahme der Arbeit zu fertigen und ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.

Wir haben bereits für eine Vielzahl von Objekten Explosionsschutzdokumente erstellt und stehen Ihnen für Ihren besonderen Anwendungsfall gern zur Verfügung.