Immissionsschutz-, Gewässerschutz-, Störfall- und Abfallbeauftragte
Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Unternehmer oder Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Er hat Rechte und Pflichten, die gesetzlich bestimmt sind.
Der Abfallbeauftragte berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Er hat Rechte und Pflichten, die gesetzlich bestimmt sind.
Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach dem BImSchG zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Unsere Beauftragtenwesen kann sowohl für den laufenden Betrieb einer nach BImSchG genehmigungsdürftigen Anlage als auch für Großbaustellen in Anspruch genommen werden. Wir übernehmen dabei die Funktion als nicht betriebsangehörigen Beauftragten nach § 5 der 5. BImSchV und unterstützen Sie mit unserer Fachkunde aus zahlreichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Der Abfallbeauftragte berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Er hat Rechte und Pflichten, die gesetzlich bestimmt sind.
Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach dem BImSchG zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Unsere Beauftragtenwesen kann sowohl für den laufenden Betrieb einer nach BImSchG genehmigungsdürftigen Anlage als auch für Großbaustellen in Anspruch genommen werden. Wir übernehmen dabei die Funktion als nicht betriebsangehörigen Beauftragten nach § 5 der 5. BImSchV und unterstützen Sie mit unserer Fachkunde aus zahlreichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.