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Beauftragten- und Berichtswesen

Das Ingenieurbüro SHN in Chemnitz ist Ihr kompetenter Partner für Ingenieurdienstleistungen im Bereich Umweltmanagement, Beauftragtenwesen und Berichtswesen.

Unsere Leistungen umfassen:

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IMMISSIONSSCHUTZ-, GEWÄSSERSCHUTZ-, STÖRFALL- UND ABFALLBEAUFTRAGTE

Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Unternehmer oder Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Er hat Rechte und Pflichten, die gesetzlich bestimmt sind.

Der Abfallbeauftragte berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Er hat Rechte und Pflichten, die gesetzlich bestimmt sind.

Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach dem BImSchG zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Unsere Beauftragtenwesen kann sowohl für den laufenden Betrieb einer nach BImSchG genehmigungsdürftigen Anlage als auch für Großbaustellen in Anspruch genommen werden. Wir übernehmen dabei die Funktion als nicht betriebsangehörigen Beauftragten nach § 5 der 5. BImSchV und unterstützen Sie mit unserer Fachkunde aus zahlreichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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EMISSIONSERKLÄRUNGEN 11. BlmSchV

Nach der 11. BImSchV sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen verpflichtet alle 4 Jahre eine Emissionserklärung abzugeben. In dieser müssen die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen sowie die Durchsatzmengen der für die Emissionen relevanten Stoffe angegeben werden.

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EMISSIONSÜBERWACHUNG IE-ANLAGEN

Betreiber von IE-Anlagen sind gemäß § 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, der zuständigen Genehmigungsbehörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung und sonstiger Daten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen (gemäß § 6 Abs. 1, Nr. 1 BImSchG) zu überprüfen, vorzulegen.

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PRTR-BERICHTSPFLICHT

Zur Abgabe eines PRTR-Berichts sind Betreiber von Betriebseinrichtungen nach der E-PRTR-Verordnung (European Pollutant Release and Transfer Register) verpflichtet, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • es wird mindestens eine Tätigkeit nach Anhang I der E-PRTR-VO ausgeführt,
  • die Schadstoffemissionen überschreiten einen oder mehrere der in Anhang II der E-PRTR-VO festgelegten Schwellenwerte,
  • es werden mehr als 2 Tonnen pro Jahr gefährliche Abfälle oder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle außerhalb des Standortes verbracht.

Die Abgabe des Berichtes erfolgt über die Software BUBE-Online in elektronischer Form. Die Abgabefrist ist jeweils der 31. Mai des Folgejahres.

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG 42. BlmSchV i. V. VDI 2047-2

Gemäß § 3 Absatz 4 und Absatz 6 der 42. BImSchV hat der Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme oder der Wiederinbetriebnahme (bereits ab 7 Tagen Anlagenstillstand) für die Anlage bestimmte Tätigkeiten durch eine hygienisch fachkundige Person durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie von der Katastereintragung bis zur Gefährdungsbeurteilung, Risikoanalyse und Risikobewertung sowie bei der Erstellung des Betriebstagebuchs gemäß Vorgaben der 42. BImSchV.