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Grundlagenermittlung und Vorplanung

Das Ingenieurbüro SHN in Chemnitz ist Ihr kompetenter Partner für Ingenieurdienstleistungen im Bereich Grundlagenermittlung und Vorplanung.

Unsere Planungsleistungen umfassen:

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STANDORTANALYSEN

Um Investitionsentscheidungen treffen zu können ist bereits in der Grundlagenermittlung die Durchführung einer Standortanalyse und ggf. auch der Standortvergleich mit entsprechender Bewertung erforderlich.

Die Standortkriterien richten sich dabei nach verschiedenen Gesichtspunkten. Zum einen erfolgt die Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte, wie Investitionskosten, Kundennähe oder Absatzchancen. Zum anderen werden umweltrechtliche (BImSchG) und verfahrenstechnische Aspekte betrachtet. Hier ist vor allem die Lage der zukünftigen Anlage aus baulicher Sicht, die Nähe zu schützenswerten Objekten, der Umweltschutz (Umweltverträglichkeit) und Immissionsschutz oder die Logistik von großer Bedeutung. Auch Fragen der grundlegenden Fabrikplanung sollten in diesem Arbeitsschritt bereits betrachtet werden und fließen in die Entscheidungsfindung mit ein.

Bei einer Standortanalyse legen wir gemeinsam mit Ihnen die Standort- und Bewertungskriterien fest. Im Anschluss beschaffen wir uns selbstständig Detailinformationen, bewerten die Erkenntnisse nach ingenieurstechnischen Gesichtspunkten und werten die Ergebnisse aus. Hierbei kann auch eine Nutzwertanalyse aufschlussreiche Erkenntnisse liefern. Nachfolgend stellen wir Ihnen die erforderlichen Daten zusammen, fertigen Zeichnungen an und analysieren Ausschlusskriterien. Abschließend unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag zur Entscheidung.

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VERFAHRENSTECHNISCHE KONZEPTE

Für den Entwurf des verfahrenstechnischen Konzeptes beschaffen wir uns selbstständig Detailinformationen, bewerten die Erkenntnisse nach ingenieurstechnischen Gesichtspunkten und werten die Ergebnisse aus. Hierbei kann auch eine Nutzwertanalyse aufschlussreiche Erkenntnisse liefern. Nachfolgend stellen wir Ihnen die erforderlichen Daten zusammen, fertigen Zeichnungen an und analysieren Ausschlusskriterien. Abschließend unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag zur Entscheidung.

  • Übersichtliche Darstellung des Verfahrensablaufs in einem Grundfließbild mit Mengenströmen
  • Auswahl von verfahrenstechnischen Hauptkomponenten und Darstellung in einem Verfahrensfließbild nach DIN EN ISO 10628
  • Entwurf eines vorläufigen Apparateaufstellungsplanes als Grundlage für den Entwurf der bautechnischen Anlagen
  • Darstellung des Entwurfs in Varianten als Vorbereitung zur Entscheidung beim Kunden
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FABRIKPLANUNG UND LOGISTIKPLANUNG

In der Fabrik- und Logistikplanung unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines genehmigungsfähigen aber vor allem auch praktischen Konzepts für eine zukünftige Anlage. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ziel ein Neubau, die Um- oder Neugestaltung von bestehenden Anlagen oder deren Erweiterung ist.

Um eine ganzheitlich Planung zu realisieren unterscheiden wir die Planungsfelder:

  • Standortplanung: Bestimmung eines geeigneten Standorts unter Beachtung von Standortkriterien
  • Layoutplanung: Entwurf von arbeitsfähigen Layouts einschließlich der Wahl und Anordnung von Gebäuden, Verkehrswegen und der Aufstellung der Anlagentechnik
  • Fabrikstrukturplanung: die Dimensionierung und Strukturierung von Produktions- und Logistiksystemen einschließlich der erforderlichen Personal- und Organisationsplanung

Wir setzen verschiedene Planungswerkzeuge ein. Durch die Zusammenarbeit unserer Ingenieure und Fachleute und die Zusammenführung verschiedener Wissensgebiete entsteht ein ganzheitliches Konzept. Auf der Basis Ihrer Vorstellungen, der verfahrenstechnischen Abläufe sowie der örtlichen und baulichen Gegebenheiten entstehen digitale Layouts, Apparate- und Maschinenaufstellungspläne und Verfahrensfließbilder nach DIN EN ISO 10628. Diese werden für die weitere Planung und Realisierung verwendet. Daran schließt sich die Optimierung der Anlage durch die Integration weiterer Kriterien an. In dieser Phase geht es vor allem um die Verbesserung der Logistik (z.B. Materialfluss). Außerdem erarbeiten wir für Sie gern Varianten und bewerten diese.

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BAUENTWURF

Der Bauentwurf ist ein Prozess innerhalb der Bauplanung, in dem die Vorstellungen des Bauherrn bei der Umsetzung eines geplanten Bauvorhabens dargestellt werden. Er wird oft auch als „Entwurfsplanung“ als eine Planungsphase der HOAI bezeichnet. Das ist die Phase in einem Planungsprozess, in der ein Entwurf erarbeitet wird.

Bauentwurf / Entwurfsplanung werden von Architekten und Ingenieuren durchgeführt. Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt. Für eine verantwortliche Bauplanung müssen die aktuellen Vorschriften sowie der Stand der Technik beachtet werden. Auch funktionelle, konstruktive und gestalterische Planungsentscheidungen beeinflussen den Bauentwurf.

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ENERGIEKONZEPTE

Wir erfassen den Ist-Stand Ihrer energetischen Anlagen vor Ort in Ihrem Unternehmen und bewerten Ihre Anlagen bezüglich ihrer Gesetzeskonformität und dem Stand der Technik. Auf dieser Basis unterbreiten wir Ihnen Vorschläge zur möglichen Verbesserung der Nutzung von Energieträgern. Außerdem erarbeiten wir für Sie Entwürfe zur Umsetzung dieser Lösungsvorschläge, Kosten-Nutzen-Analysen und Einschätzungen.

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RISIKOBEURTEILUNG IN DER PLANUNGSPHASE
nach Maschinenrichtlinie (FMEA, HAZOP)

Wir erfassen den Ist-Stand Ihrer energetischen Anlagen vor Ort in Ihrem Unternehmen und bewerten Ihre Anlagen bezüglich ihrer Gesetzeskonformität und dem Stand der Technik. Auf dieser Basis unterbreiten wir Ihnen Vorschläge zur möglichen Verbesserung der Nutzung von Energieträgern. Außerdem erarbeiten wir für Sie Entwürfe zur Umsetzung dieser Lösungsvorschläge, Kosten-Nutzen-Analysen und Einschätzungen.

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KOSTENSCHÄTZUNG NACH DIN 276

Wir führen Kostenermittlungen nach DIN 276 durch. Diese können die Grundlage für eine Finanzierung, für Kostenvorgaben, für Maßnahmen der Kostenkontrolle und Kostensteuerung oder für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen sein. Alternativ können mit einer Kostenschätzung auch entstandene Kosten nachgewiesen werden.

Die Kosten im Bauwesen untergliedern sich nach DIN 276 in die Stufen Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenfeststellung. Diese werden nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen sowie dem Detaillierungsgrad festgelegt. Der Detaillierungsgrad nimmt dabei vom Kostenrahmen zur Kostenfeststellung zu.