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Genehmigungsplanung

Das Ingenieurbüro SHN in Chemnitz ist Ihr kompetenter Partner für Ingenieurdienstleistungen im Bereich Genehmigungsplanung.

Unsere Planungsleistungen umfassen:

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GENEHMIGUNGSPLANUNG
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landesbauordnung

Wir erarbeiten für Sie die kompletten Genehmigungsunterlagen nach den Anforderungen der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung mit Textteil sowie den jeweiligen Formularsätzen des entsprechenden Bundeslandes für industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen.

Unsere Leistung umfasst:

  • Bearbeitung und Klärung von Standortfragen, verfahrenstechnischer Teil, Aussagen zu den Einsatzstoffen, den Zwischenprodukten sowie zu den Endprodukten und Abfällen (wenn zutreffend),
  • Betrachtung der sicherheitstechnischen Aspekte inkl. Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV (Einstufung explosionsgefährdete Bereiche),
  • Genehmigungsplanung nach jeweiliger Landesbauordnung (Bauvorlageberechtigung in mehreren Bundesländern, Anerkennung in allen Bundesländern) mit Erarbeitung von CAD- Zeichnungen in 2- und 3-D als Bauvorlagen (Beachtung der länderspezifischen Bauvorlagenverordnung), textlicher Teil mit Berechnungen zu Baukennzahlen sowie zu Regenwasserableitung und -entsorgung sowie amtlichen Formularen,
  • hausinterne Koordinierung der erforderlichen Gutachten (Luftschadstoffe und/oder Lärm),
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten für bauliche Anlagen und Sonderbauten mit Beachtung der Industriebaurichtlinie sowie der Anforderungen der Landesbauordnung,
  • Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzbehörden sowie den jeweiligen örtlichen Brandschutzorganen,
  • Anträge auf Genehmigung nach Wasserrecht bzw. Erlaubnisanträge nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) z.B. für Einleitung von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer oder ins Grundwasser (Versickerung), Einleitung von Prozesswasser, Betriebskläranlage etc.
  • Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anzeige AwSV)
  • naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Artenschutz
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MITWIRKUNG BEI VERHANDLUNG MIT BEHÖRDEN UND ANDEREN AN DER PLANUNG BETEILIGTER

Ihr Projekt ist bei uns in den besten Händen, von der Idee bis zur Realisierung. Gern begleiten wir Sie als externe Sachverständige zu wichtigen Terminen und unterstützen Sie bei der Projektkoordination in allen Projektphasen:

  • Vorbereitung und Präsentation Ihres Vorhabens bei Gemeinde-/Stadtratssitzungen sowie anderen politisch orientierten Veranstaltungen,
  • ausführliche Darstellung des Projektes und Vertretung des Bauherrn bei behördlichen Terminen wie Antragskonferenz und/oder Erörterungsterminen,
  • Prüfung und Bewertung der erteilten Genehmigung, bei Bedarf Rücksprache mit der Behörde zu überzogenen oder unbegründeten Nebenbestimmungen,
  • Projektkoordinierung mit Anlagenlieferanten und anderen beteiligten Ingenieurbüros,
  • Entlastung des Bauherrn im koordinierenden und verwaltenden Bereich des Projektes
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ERSTELLUNG ALLER IM GENEHMIGUNGSVERFAHREN ERFORDERLICHEN GUTACHTEN
  • Machbarkeitsstudien / Abschätzungen nach Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) sowie für Ammoniak (TA Luft),
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
  • Emissionsberechnungen für Luftschadstoffe (z.B. Ammoniak, Staub, Geruch u. v. a.),
  • Bewertung der Emissionen in Bezug auf Bagatellmassenströme,
  • Schornsteinhöhenberechnung auf Basis der TA Luft sowie der dort genannten Emissionsgrenzwerte,
  • Ausbreitungsrechnungen nach Anhang 3 der TA Luft mit einem anerkannten Partikelmodell (LASAT oder Austal2000),
  • Ermittlung der Immissionsanteile und deren Bewertung,
  • Erarbeitung von Minderungskonzepten,
  • Erarbeitung von schalltechnischen Untersuchungen,
  • Prognose zu möglichen Schallemissionen,
  • Berechnung von Schallimmissionen mit dem Programm Soundplan und deren Bewertung gemäß der TA Lärm u. a. rechtlichen Vorgaben,
  • Erarbeitung von Lärmminderungskonzepten,
  • raumakustische Berechnungen und Problemlösungen
  • Artenschutzfachbeitrag