Gutachten: Luftschadstoffe, Explosionsschutz, Brandschutz
Gerichts- und Parteiengutachten als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Wir, das Ingenieurbüro SHN, fertigen Gutachten im Bereich Luftreinhaltung in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft.
Wir sind seit 1991 am deutschen und internationalen Markt tätig. Die Leitsätze der Unternehmenskultur sind im Qualitätsmanagementhandbuch (2009 - 4. Fassung) dargestellt. Alle Mitarbeiter arbeiten am kontinuierlichen Prozess der Qualitäts- und Unternehmensgrundsätze und der stetigen Verbesserung mit. Alle Mitarbeiter haben unterzeichnet, dass alleinig eine vertragskonforme Bearbeitung erfolgt.
Die Urkunde "Beratender Ingenieur" der Ingenieurkammer Sachsen unterlegt die Unabhängigkeit von Lieferanten.
Die Arbeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erfordert Unabhängigkeit von Lieferanten, die objektive Bewertung von Unternehmen, Technik und Verfahren in Parteiengutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten.
Ingenieurtechnische Bewertung von Abgasreinigungsanlagen
Auswahl und Bewertung von Abgasreinigungseinrichtungen
Wir beraten eine Vielzahl von Branchen im Bereich Abgasreinigung. Unser Beratungsspektrum umfasst die Bewertung der Notwendigkeit von Abgasreinigungsanlagen, die Auswahl hinsichtlich Art und Dimensionierung sowie die Integration von Abgasreinigungseinrichtungen für verschiedene Anforderungen.
Außerdem bewerten wir vorhandene Abgasreinigungseinrichtungen (mechanische Reinigungsverfahren, elektrische, nasschemische, biologische und thermische „Filter“) sowie Konzepte zur Ertüchtigung z. B. bei veränderter Rohgassituation. Bei fehlender oder eingeschränkter Funktionsfähigkeit erfolgt die Bewertung auch im Sinne von Parteien-, Schieds- und Gerichtsgutachten.
Emissions- und Immissionsgutachten für Luftschadstoffe, Gerüche, Lärm
Luftreinhaltung in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft
Wir berechnen die Emissionen von industriellen und gewerblichen Anlagen. Dazu dienen Datenbanken für gefasste Quellen (Kamine) vergleichbarer Anlagen, gesetzliche Grenzwerte und strömungstechnische Vorgaben oder Berechnungen. Für diffuse Emissionen erfolgt die Berechnung auf Grundlage der VDI 3790.
Außerdem bieten wir Ihnen auch die Ausbreitungsberechnung gemäß TA Luft 2002 Anhang 3, um die Immissionssituation an schutzwürdigen Objekten gemäß § 5 BImSchG zu erfassen. Immissionsorte können dabei Wohnbebauung, andere gewerbliche Nutzungen sowie Natur (z. B. Schadstoffeinträge in den Boden) sein. Diese Immissionsberechnungen erlauben eine fundierte Aussage über die Genehmigungsfähigkeit von Investitionen (Neubau oder Modernisierung bzw. Kapazitätserweiterung als wesentliche Änderung).
Um die Windsituation am Standort repräsentativ zu erfassen, integrieren wir Leistungen des Deutschen Wetterdiensts in die Bearbeitung der Gutachten. Für eine sehr gute Annäherung an die zu erwartenden zukünftigen Verhältnisse prüfen und berücksichtigen wir die lokale Orografie (Geländestruktur), den Einfluss lokaler Windfelder bei der Umströmung von Gebäuden oder die Wirkung von Kaltluftabströmungen.
Luftreinhaltung in Innenräumen
Auf Grund einer gewachsenen Sensibilität für die Luftqualität in Innenräumen bieten wir auch Gutachten für die Ermittlung und Bewertung von Luftschadstoffen in Innenräumen an. Für die Festsetzung des Messprogramms besichtigen und kontrollieren wir den Standort und befragen die beteiligten Parteien (Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, usw.). Für die Durchführung der Messung und Analytik binden wir akkreditierte Messinstitute und werten die Ergebnisse aus. Im Bereich organischer Luftschadstoffe hat sich ein Screening bewährt, welches mit einer Probenahme die Erfassung und quantitative Analytik mehrerer Hundert organischer Verbindungen als Ergebnis präsentiert.
Schattengutachten
Im Zusammenhang mit Bauvorhaben ist bei größeren Bauhöhen oder geringen Abständen auch der Einfluss des Vorhabens auf die Nachbarschaft zu prüfen. Wir erarbeiten für Sie Gutachten für die resultierende Beschattung aus Lärmschutzwällen bzw. Lärmschutzwänden an Autobahnen und Bundesstraße und beurteilen die Zulässigkeit bzw. schlagen notwendige Vorsorge- und Alternativmaßnahmen vor.
Gutachten Explosionsschutz
Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten (siehe hierzu § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) sicherstellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem letzten Stand gehalten wird (siehe hierzu § 6 BetrSichV). Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen,
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet wurden
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit die Ziele des Explosionsschutzes umfassen erreicht werden
- für welche Bereiche Zonen festgelegt wurden (Zone 0, Zone 1 und Zone 2, bzw. Zone 20, Zone 21 und Zone 22)
- in welchen Bereichen die Mindestvorschriften des Anhanges 4 der BetrSichV anzuwenden sind.
Ein Explosionsschutzdokument ist jeweils vor Aufnahme der Arbeit zu fertigen und ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden.
Wir haben bereits für eine Vielzahl von Objekten Explosionsschutzdokumente erstellt und stehen Ihnen für Ihren besonderen Anwendungsfall gern zur Verfügung.
Gutachten Brandschutz
Das Thema Brandschutz ist für den sicheren Betrieb einer Anlage enorm wichtig. Verschiedene Großbrände in den letzten Jahren (Bsp. Flughafenbrand in Düsseldorf) haben immer wieder gezeigt, wie wichtig diese Thematik wirklich ist.
Schon während der Planung einer Maßnahme sind die brandschutztechnischen Aspekte für das spezifische Objekt zu betrachten und die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Dabei ist eine Maßnahme in diesem Sinne nicht nur der Neubau eines Gebäudes. Auch eine Veränderung von Brandlasten zum Beispiel durch die Erhöhung von Lagermengen in bestehenden Gebäuden kann im baurechtlichen Sinne eine Nutzungsänderung darstellen. Diese muss sowohl genehmigungsrechtlich als auch brandschutztechnisch betrachtet werden.
Sofern es sich bei einer Maßnahme nicht um einen "Sonderbau" im baurechtlichen Sinne handelt (Bsp. Gebäude mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten usw.), werden die brandschutztechnischen Erfordernisse / Festlegungen im Allgemeinen durch einen Brandschutznachweis herausgearbeitet. Bei "Sonderbauten" ist eine ganzheitliche Betrachtung der brandschutztechnischen Aspekte für den speziellen Anwendungsfall erforderlich. Das Instrument hierzu ist die Erstellung von Brandschutzkonzepten.
Im Brandschutzkonzept sind die objektspezifischen Belange festzustellen und die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen abzuleiten. Hierbei fließen eine Reihe von Aspekten mit ein, wie Gebäudestruktur, bauliche Ausführung des Gebäudes, Nutzung des Gebäudes oder der einzelnen Gebäudeteile, Anzahl der Personen im Gebäude, Brandlasten im Gebäude, brandschutztechnische Infrastruktur im Gebäude (Bsp. Brandmeldetechnik), aber auch um das Gebäude herum (Bsp. Löschwasserversorgung am Standort).
Hintergrund der Erarbeitung von Brandschutznachweisen bzw. Brandschutzkonzepten ist es, im speziellen Anwendungsfall eine schnelle und sichere Evakuierung von Menschen und Tieren aus dem Objekt zu gewährleisten (Personenschutz!) und einen wirksamen Löschangriff der Feuerwehr im Ereignisfall zu ermöglichen.
Gutachten zu Natur- und Landschaftsschutz
Im Zuge von Genehmigungsplanungen sind oft Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen erforderlich. Dazu gehört u.a. die Betrachtung der Schutzgüter Natur und Landschaft sowie vorkommender und geschützter Tiere und Pflanzen. Im Rahmen der Planungen sollen Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter bereits im Vorfeld vermieden oder wenn notwendig, ausgeglichen werden.
Wir bieten dazu die eigene Erhebung von Bestandsdaten, Kartierungen und die fachliche Auswertung vorliegender Erfassungen im Rahmen von z.B. Biotopkartierungen, artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen (AFB) für ausgewählte Artengruppen ( z.B. Amphibien, Reptilien, Vögel, Tagfalter und Nachtfalter sowie Pflanzen) oder pflanzensoziologische Erhebungen an.