Umweltverträglichkeitsuntersuchungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die ökologischen Ausgangsdaten für die einzelnen Umweltbereiche bzw. Schutzgüter werden aus speziellen Fachgutachten oder allgemein zugänglichen Informationen/Daten, die auch von Behörden zur Verfügung gestellt werden können, erhoben. Umweltverträglichkeits- untersuchungen thematisieren Wechselwirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich der ermittelten Auswirkungen.
- Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Abs. 1 UVPG
- Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Abs. 2 UVPG
- UVP- Pflicht nach Maßgabe des Landesrecht nach § 3d UVPG