Die Feuerwehrpläne zum Objekt sowie der zugehörige Textteil sind ein außerordentlich wichtiges Instrument für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Ereignisfall. Feuerwehrpläne stellen, unter Anwendung festgelegter Symboliken, die Besonderheiten und Risiken auf dem betreffenden Gelände sowie in den Gebäuden dar. So müssen die Einsatzkräfte der Feuerwehr aus den Plänen nachfolgende Angaben entnehmen können (beispielhafte Benennung):
- Lage der Gebäude auf dem Grundstück
- Erreichbarkeit des Objektes (Zufahrt zum Objekt vom öffentlichen Verkehrsraum aus)
- Lage der Brandmeldezentrale (gegebenenfalls Lage des Feuerwehr- Bedienfeldes, Feuerwehr- Anzeigetableau, Feuerwehr- Schlüsseldepot, Freischaltelementes)
- Lage der Feuerwehr- Aufstell- / Bewegungsflächen
- Lage der Löschwasser- Entnahmestellen (wie Hydranten, Zisternen, Löschwasserteiche)
- Lage der Zugänge und Ausgänge der Gebäude
- Lage der Treppenräume
- Kennzeichnung von Bereichen mit besonderen Gefahren (Bsp. Räume, in denen hoch-, leicht- und / oder entzündliche Stoffe lagern; Räume mit explosionsgefährlichen Stoffen usw.).
Zu einem Feuerwehrplan gehören:
- Übersichtsplan
- Geschossplan / Geschosspläne
- Sonderplan / Sonderpläne
- zusätzliche textliche Erläuterungen (Textteil zum Feuerwehrplan mit Angaben zum Bauwerk, Ansprechpartnern, möglichen Gefahrenbereichen usw.).
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass Feuerwehrpläne auf dem aktuellen Stand gehalten werden (mindestens alle 2 Jahre von sachkundiger Person zu prüfen) und dass diese der zuständigen Feuerwehr / den zuständigen Brandschutzorganen vorliegen.
Wir haben bereits für eine Vielzahl von Objekten die erforderlichen Feuerwehrpläne erstellt und stehen Ihnen für Ihren besonderen Anwendungsfall gern zur Verfügung.